Auf Nachfrage einer Mieterin stellt das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege 2006 in einem Schreiben zum Denkmalwert der Wohnsiedlung Breslauer Straße in Oldenburg dar:
„Besonders charakteristisch für die Gestaltung dieser Siedlung ist die Verbindung von Aspekten regionaler Bautradition (z.B. Materialwahl, Walmdach mit breiten Gauben) und einer im Detail sachlichen und äußerst sparsamen Formensprache (z.B. die 1982 entfernten, urspr. dreifeldrigen Fenster).[…]
Die Ausweisung für das gut erhaltene und städtebaulich überzeugende Siedlungsensemble der späten 20er Jahre erfolgte vor allem auch aufgrund der erhaltenen Originalität der einheitlichen und somit wesentlichen Gestaltungselemente. Dazu gehören vor allem die originalen Fensteröffnungen, Haustüren, Dacheindeckungen und -öffnungen sowie Eingangs- und Vorgartengestaltung. Diese heute vorhandene Bausubstanz ist nahezu komplett original erhalten, so daß die Siedlung eine Ausweisung als Gruppe baulicher Anlagen gem. 43.3 NDSchG rechtfertigte.“
PDF: Schreiben des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege