Historischer Kontext

Siedlungen in Oldenburg

Peter Reinig, Baudirektor, Leiter des Bauordnungsamtes der Stadt Oldenburg, schreibt über die Geschichte der Siedlungen in Oldenburg:

„Als am 4. März 1872 das Testament des am 2. März plötzlich verstorbenen Ratsherrn Karl-Hermam Klaewemann publiziert wurde, war die Grundlage für die erste Siedlung in Oldenburg geschaffen. Der vermögende Kaufmann, Ratsherr und Mitglied des Stadtmagistrats hatte neben anderen Legaten, Stiftungen und Fonds ein Kapital von 50.000 Taler Kurant und ein Komplex Land an Beverbäks Weide an der Chaussee nach Donnerschwee zur ‚Begründung einer fortdauernden, weithin wirkenden Wohlfahrtseinrichtung …‘ zur Verfügung gestellt.

Der äußerst praktisch begabte, fleißige und den Forderungen seiner Zeit aufgeschlossene Mann wollte kleine Wohnungen mit Garten errichten lassen, wo … nur solche Familien und einzelstehende Personen, welche nüchtern, unbescholten und weniger bemittelt sind, aber Unterhalt oder Unterstützung aus der Armenkasse noch nicht erhalten haben, gegen eine billige Miete, welche die Hafte der ortsüblichen Miete für eine solche Wohnung nicht übersteigen soll …, aufgenommen werden sollten.

Sein Bruder Dietrich Klaevemann, der am 11. Dezember 1889 verstarb, hat die Stiftung um weitere 150.000,-DM und eine große Fläche Land am Galgenfeld erweitert. Dietrich Klaevemann war Jurist, Stadtdirektor in Varel und Abgeordneter im Landtag. In den Jahren 1873-74 entstand eine Siedlung mit 16 Doppelhäusern zu jeweils vier Wohnungen. Neun Gebäude, das sogenannte Stiftshaus symmetrisch in der Mitte, wurden zur Chaussee angeordnet. In einer zweiten Reihe stehen sieben Gebäude.
Sie haben rotes Klinkermauerwerk und Satteldach. Vier der Gebäude in der zweiten Reihe sind mit Putzfassaden ausgeführt und stellen Prototypen für die Klaevemann-Siedlung an der Nadorster Straße dar. Diese wurde von 1891 bis 1903 erbaut.
(…)

Die ersten Wohnsiedlungen in Oldenburg gehen also auf eine private Stiftung zurück, die vermögende Bürger aus humaner Einstellung und sicher auch aus sozialpolitischer Verantwortung heraus begründet haben. Ziel war nicht nur Wohnung, sondern Heim zu schaffen; Heim aus Wohnung, Garten und gesunder familiengerechter Atmosphäre.

Ein anderer Ansatz wurde durch die Glashütte verfolgt. Sie ließ 1889-1891 in Osternburg für die Familien der Glasmacher eine Wohnsiedlung errichten. Hierbei stand mehr die Wohnversorgung im Vordergrund, so daß eine sehr kompakte Siedlung aus zehn Gebäuden mit jeweils sechs bis acht Kleinwohnungen entstand. In sehr sparsamer Bauweise wurden um einen innenliegenden halböffentlichen Hof eingeschossige Putzbauten mit ausgebautem Satteldach errichtet. Die Glashüttensiedlung ist das einzige größere Beispiel für Betriebswohnungen in Oldenburg.

Die weitaus meisten Siedlungen in Oldenburg wurden jedoch durch Siedlungsgesellschaften errichtet. Ein Großteil der Ein- und Zweifamilienhäuser ist Privateigentum.

Um die Jahrhundertwende hatte Oldenburg ca. 27.000 Einwohner. Die Bebauung bestand im inneren Stadtbereich im wesentlichen aus Bürgerhäusern, zum großen Teil mit zwei Wohnungen, und in den äußeren Stadtbezirken aus Einfamilienhäusern. Die weitere Entwicklung des Wohnungsbaus bis heute zeigt in Oldenburg eindeutig eine sehr starke Neigung zum Einfamilienhaus.

Von den zum Jahresende 1984 in Oldenburg vorhandenen 30.000 Wohngebäuden mit ca. 67.000 Wohnungen haben allein 25.000 Wohngebäude ein und höchstens zwei Wohnungen. Dies ist ein Anteil von 84%. Zu dieser Entwicklung hat die Neigung der Oldenburger beigetragen, in einem eigenen Häuschen zu wohnen, um das man „um zu“ gehen kann. Die günstige Topographie und die im wesentlichen in zwei Schüben erfolgte starke Bevölkerungszunahme in Oldenburg haben ebenfalls ihren Teil beigetragen. Besonders in den zwanziger Jahren wurden durch Bau- und Siedlungsgesellschaften zahlreiche Siedlungen errichtet.

Nach 1945, nachdem die Einwohnerzahl Oldenburgs fast schlagartig von 80.000 auf 100.000 Einwohner emporgeschnellt war, hat in der Zeit besonders großer Wohnungsnot wieder eine sehr rege Siedlungstätigkeit begonnen. In dieser Zeit entstanden überwiegend durch genossenschaftlich orientierte Baugesellschaften zahlreiche Wohnsiedlungen. In veränderten Ausführung und veränderter Qualität wirken diese Traditionen in Oldenburg bis heute fort, obwohl eine immer stärkere Tendenz zum auch äußerlich sehr individuellen Einfamilienhaus vorliegt.

Bis auf zwei Ausnahmen, wo Beispiele aus dem Geschoßwohnungsbau gezeigt werden, an der Noackstraße und an der Breslauer Straße, werden nur Siedlungen mit freistehenden Einfamilienhäusern oder mit Reihenhäusern vorgestellt. Selbstverständlich sind in Oldenburg zahlreiche Siedlungen im Geschoßwohnungsbau entstanden.
Darauf einzugehen hieße jedoch, den vorgegebenen Rahmen der hier beabsichtigten kurzen Darstellung weit zu überschreiten.

Für Norddeutschland wird das mit Klinkern verkleidete Gebäude als Normalfall angesehen. Tatsächlich hat sich diese Bauweise als zweischalige Bauweise mit vorgemauerter hinterlüfteter Klinkeraußenschale in Norddeutschland durchgesetzt. Diese Konstruktionsweise bietet hinreichenden Schutz gegen den gefürchteten, bei starkem Wind und Sturm auftretenden Schlagregen. Die aufgeführten Beispiele zeigen jedoch einen erheblichen Anteil Putzbauten. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde immer wieder auf den einschaligen Putzbau zurückgegriffen. (…)

Ein weiteres Beispiel aus dem Geschosswohnungsbau ist die Anlage um die Breslauer Straße, die ab 1923 bis 1935 erbaut wurde. Insgesamt 21 Gebäude mit vier bis sechs Wohneinheiten sind entlang der Breslauer Straße in zwei Zeilen aufgereiht. Die Gebäude stehen im Winkel von 45“ zur Straßenachse und haben jeweils an zwei diagonal gegenüberliegenden Ecken angebaute Nebengebäude. Die zwölf in der Mitte der Anlage liegenden Gebäude sind von der Straße abgesetzt und bilden eine an einen Dorfanger erinnernde Straßenausweitung. Durch Modernisierung ist leider die Kleinteiligkeit der Fenster verloren gegangen. (…)

Von den dargestellten Siedlungen stehen die Klaevemannsiedlungen an der Nadorster und Donnerschweer Straße, die Glashüttensiedlung, die Siedlung in der Breslauer Straße und am Husbrok unter Denkmalschutz.
Darüber hinaus ist lediglich noch eine Hauszeile am Melbrink unter Schutz gestellt. Dies entspricht nicht der Bedeutung, die der Siedlungsbau in Oldenburg aus städtebaulichen, bauhistorischen und sozialhistorischen Gründen hat. Das Verständnis für die Qualität und die Bedeutung der Siedlungen ist nicht weit entwickelt.

Am ehesten werden die Siedlungen als Ganzes dann erhalten und bei Modernisierung erhaltend modernisiert, wenn sie im Eigentum von Baugesellschaften sind. Sind die Siedlungshäuser in Einzeleigentum übergegangen, ist es außerordentlich schwer, bei den Eigentümern Gegenliebe für die Erhaltung zu finden. Selbst bei weitgehenden Zugeständnissen zu Modernisierung, Erweiterung und Neugestaltung der Fenster und vor allem der Eingänge wird von den Eigentümern auf sehr individuelle Gestaltung, das heißt auf eine andere Gestaltung als beim Nachbarn, Wert gelegt.

In Oldenburg wurden bisher für die Einhaltung von Siedlungen keine Erhaltungssatzungen erlassen. Versuchsweise wurden Konzepte entwickelt, anhand derer Beratungen der Bauherren durch die Baubehörde durchgeführt worden sind. Auch dabei werden sehr „individuelle“ Interessen spürbar.
Mit §34 BBauG läßt sich nur dort steuernd eingreifen, wo eine Siedlung bisher noch keine wesentlichen Veränderungen erfahren hat. Zu wünschen ist, daß ein erheblicher Teil der Siedlungen erhalten bleibt aufgrund des Zeugniswertes für den Siedlungsbau und der zum Teil hervorragenden Wohnqualität, die bei modernen Siedlungen oft nicht erreicht werden kann. Dabei muß behutsam geprüft werden, wieweit in jedem Einzelfalle Erweiterungen und Veränderungen im Rahmen notwendiger Modernisierungen und Anpassungen an neuen Standard ohne Zerstörung des Grundgedankens durchgeführt werden können.“

Der Artikel Siedlungen in Oldenburg von Peter Reinig, Baudirektor, Leiter des Bauordnungsamtes der Stadt Oldenburg, wurde entnommen aus: Baukultur, Heft 2/1986, Zeitschrift des Verbandes deutscher Architektenund Ingenieurvereine, S. 19-21. (Der Autor schreibt bzgl. der Breslauer Straße irrtümlicherweise von 21 Gebäuden. Tatsächlich stehen 27 Gebäude unter Denkmalschutz. Der Baubeginn war nicht 1923, sondern 1928.)

Literaturhinweis: Die Klaevemann-Stiftung, Rechenschaftsbericht zu ihrem 25jährigen Bestehen Oldenburg 1898

„Siedlung Breslauer Straße, 84 Wohnungen auf einer Straßenseite“, Fotograf Thal, entnommen aus: Tantzen, Paul, Der Wohnungsbau in Oldenburg im Jahre 1928 von Regierungsbaumeister a. D. Paul Tantzen, 1. Geschäftsführer der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft Oldenburg m. B. H. Wohnungsfürsorgegesellschaft des Freistaates Oldenburg, Oldenburg i.O., Littmann Oldenburg i.O. 1929, S.23
„Siedlung Breslauer Straße, 84 Wohnungen auf einer Straßenseite“, Fotograf Thal, entnommen aus: Tantzen, Paul, Der Wohnungsbau in Oldenburg im Jahre 1928 von Regierungsbaumeister a. D. Paul Tantzen, 1. Geschäftsführer der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft Oldenburg m. B. H. Wohnungsfürsorgegesellschaft des Freistaates Oldenburg, Oldenburg i.O., Littmann Oldenburg i.O. 1929, S.23